Offenlegung meiner Nebeneinkünfte
Nach meinem politischen Verständnis haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Transparenz der Einnahmen ihrer Mandatsträger. Vor allem sollten sie wissen, ob Abgeordnete zusätzliche Einkünfte erhalte, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Jeder Abgeordnete erhält eine Abgeordnetenentschädigung ("Diät") in Höhe von derzeit monatlich 7.960,- EUR brutto. Diese Entschädigung ist steuerpflichtig und muss nach dem Einkommensteuerrecht versteuert werden. Einmalige Zuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein dreizehntes "Monatsgehalt" werden nicht gezahlt.
Neben meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag übe ich keine Nebentätigkeiten aus und beziehe auch keinerlei weitere Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Pensionen.
Zum Ausgleich für mandatsbedingt entstehende Kosten, z.B. Zweitwohnung, Unterhaltung meines Wahlkreisbüros in Freiburg, mandatsbedingte Fahrten im Wahlkreis, erhalte ich eine Kostenpauschale von derzeit 4.029,- EUR monatlich. Diese Kostenpauschale ist ausreichend, aber auch erforderlich, um davon die nötigen mandatsbedingten Ausgaben zu bestreiten. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für uns Abgeordneten keine "Werbungskosten". Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar. Denn im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen.











